Mehr Freiheit für Innovation wagen

In einem Gastkommentar im Handelsblatt vom 25. Oktober 2023 plädieren Jochen Andritzky und Britta Grauke für mehr Freiräume für Innovation in der EU-Verordnung für künstliche Intelligenz, die sich derzeit in der finalen Phase des EU-Gesetzgebungsprozesses befindet.

“Die Krux der Regulierung liegt darin, dass sie Gefahren abwehren muss, ohne Innovationen zu hemmen. Sonst wird Innovation in andere Jurisdiktionen abwandern. Die europäischen KI-Regeln sollten deshalb so abstrakt bleiben, dass sich ein stimmiges regulatorisches System entwickelt. Denn die KI-Verordnung ist nicht die einzige Regulierung, die Künstliche Intelligenz betrifft. Bereits heute setzen andere Rechtsakte wie die Datenschutzgrundverordnung oder die 2022 erlassene Digitalmarktverordnung der KI enge Grenzen.”

Konkret setzen sich die Autoren für experimentelle Freiräume ein, sogenannte Reallabore. Hierzu sollte die praxisnahere Gestaltung, die vom Europäischen Rat unterstützt wird, Umsetzung finden. Denn dies würde erlauben, KI-Systeme auch außerhalb der Reallabore zu testen und die geplante Grundrechtefolgenabschätzung, also die Frage nach möglichen Einschränkungen von verfassungsrechtlich garantierten Grundrechten wie etwa Gleichberechtigung, nur auf öffentlichen Stellen anzuwenden, nicht auf private Unternehmen.

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