Vorschlag für ein „Grundrecht auf einfaches Recht“

In FAZ+ Einspruch vom 18. März schlagen ZF.2050 Fellow Markus Keller und ZF.2050 Mitinitiator Jochen Andritzky einen innovativen Weg zum Bürokratieabbau vor: ein Grundrecht auf verständliches und überschaubares Recht in Artikel 2 des Grundgesetzes.

In ihrer Replik auf Vorschläge zur Entbürokratisierung vom ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle und Prof. Jörg Bogumil konstatieren Markus Keller und Jochen Andritzky, dass alle  im Gesetzgebungsprozess verankerten Bürokratiebremsen bisher verpufft sind. Wirkungshoffnungen und ungelöste Zielkonflikte sowie die nachfolgende Rechtsprechung treiben die Komplexität unserer Normen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das Heizungsgesetz sind Beispiele dafür.

Dass dies nicht so sein muss, zeigt die Schweiz. Dort gibt es halb so viele Gesetze und Verordnungen, und die Zahl der Bundesgesetze ist über die vergangenen 50 Jahren konstant geblieben. So sollte es auch in Deutschland sein: Keep it simple and straight als Prinzip der Rechtsetzung.

Dazu schlagen die Autoren einen innovativen Mechanismus vor: ein Grundrecht auf verständliches und überschaubares Recht, hochrangig verankert in einem neuen Absatz von Artikel 2 des Grundgesetzes. Sein Charme liegt in seiner eigenen Schlichtheit: Regeln sind nur dann gut, wenn sie verstanden und befolgt werden können.

Warum Bürokratieabbau scheitert und wie genau das Grundrecht auf einfaches Recht seine Wirkung entfaltet, ist hier in FAZ+ „Einspruch“ zu lesen.